Eigenauskunft
Jeder Bürger hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, von CEG eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erhalten, um deren Inhalt kontrollieren zu können. Sollte die Auskunft Anlass zur Rückfrage bei CEG geben, so kann sich der Betroffene direkt an CEG wenden und die entsprechenden Angaben prüfen lassen.
Die Prüfung kann dabei nur in Absprache mit den datenliefernden Unternehmen erfolgen. Ergibt die Prüfung, dass die Daten nachweislich falsch sind, so werden diese berichtigt oder gelöscht.
Wie bestellt man eine Eigenauskunft?
Die CEG informiert auf Wunsch jeden interessierten Bürger schriftlich und kostenlos über seine bei uns gespeicherten Daten.
Sie wünschen eine kostenlose Eigenauskunft?
Dann gehen Sie bitte nun wie folgt vor:
- Teilen Sie uns per Email, Fax, Post oder mit dem Online-Antragsformular Ihren Namen und Ihre Anschrift mit.
- Wir senden Ihnen dann per Post bzw. Email das Antragsformular für eine Eigenauskunft zu.
- Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Erteilung einer Eigenauskunft mit Ihrer Ausweiskopie zurück.
- Nach Erhalt Ihres Schreibens erhalten Sie von uns automatisch Ihre Eigenauskunft auf postalischem Wege zurück.
Bitte haben Sie Verständnis für unser Vorgehen, wodurch wir gewährleisten wollen, dass Ihre persönlichen Informationen auch nur an Sie persönlich erteilt werden.
Eine Einsicht in Ihre Daten erhalten Sie, wenn Sie persönlich und unter der Vorlage Ihres gültigen Ausweises in unseren Räumen in Neuss erscheinen. Unsere Sprechzeiten finden Sie am Ende dieser Seite.
CEG Creditreform Consumer GmbH
Konsumentenservice
Hellersbergstr. 11
D-41460 Neuss
Erreichbarkeit des Konsumentenservice:
Montags bis freitags 9:00 – 15:00 Uhr
Fax: 0180 / 500 88 86 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)

